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Im Trauerfall

Ein Sterbefall ist eingetreten, was nun?

Der Sterbefall ist in einem Krankenhaus, Pflegeheim etc. eingetreten: 

Der Todesfall ist in der Öffentlichkeit aufgetreten: 

Sterbefall auf öffentlichem Gelände

Als allererstes möchten wir Ihnen unser herzliches Beileid und eine aufrichtige Anteilnahme aussprechen. 

Bitte bewahren Sie in jedem Fall Ruhe. Es ist nicht notwendig überstürzt zu handeln. 

 

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  • Kontaktieren Sie die Feuerwehr/ den Notarzt unter der 112, wenn Sie sich nicht sicher sind!

  • Anruf des Hausarztes / ärztlichen Bereitschaftsdienstes: 030 31 00 31/ 030 64386438 

  • Rufen Sie uns bitte an (Tag & Nacht)  nachdem der Arzt den Totenschein ausgestellt hat 

  • Absprache des weiteren Vorgehens & Veranlassung der Abholung des Verstorbenen

  • Möglichkeit der Abschiedsnahme (nach einer Abholung möglich)

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  • Die Einrichtung kümmert sich um den Anruf beim Arzt & die darauf folgende Ausstellung des Totenscheines 

  • Danach setzten Sie sich mit uns in Verbindung

  • Die Beauftragung eines Bestattungsinstituts Ihrer Wahl ist immer möglich (auch nach der Überführung des Verstorbenen durch ein anderes Unternehmen)

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  • Feuerwehr / Notarzt anrufen (auch nach Feststellung des Todes vor Ort)

  • Das nächste Krankenhaus wird angefahren, dort wo durch einen Arzt der Tod bescheinigt wird. Sobald der Totenschein ausgestellt ist, rufen Sie uns bitte an.

  • Nachdem Sie uns über den Todesfall informiert haben, ist es ratsam, zeitnah einen Termin bei uns für ein persönliches Gespräch in unserem Bestattungsinstitut zu vereinbaren.

  • Dort besprechen wir in Ruhe die nächsten Schritte und kümmern uns um Ihre Wünsche und Vorstellungen für die Bestattung.

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  • Im Falle eines Ablebens auf öffentlichen Straßen oder Plätzen bzw. bei unklarer Todesursache kümmern sich die zuständigen Behörden um den Verstorbenen.

  • Diese benachrichtigen auch die Angehörigen und lassen die verstorbene Person durch einen Bestatter abholen. Die Behörden sind nicht an den im Vorsorgeordner oder den durch die Angehörigen gewünschten Bestatter gebunden.

  • Dieser Bestatter darf sich nicht bei den Angehörigen um einen Auftrag bewerben bzw. seine Dienste diesen anbieten. Die Bestattung wird durch den Bestatter erfolgen, welcher im z. B. im  Vorsorgeordner benannt bzw. von den Angehörigen beauftragt wird.

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Der Sterbefall ist zu Hause eingetreten:

Dokumente & Formalitäten 

folgende Dokumente bitte im Original bereit halten (wir kümmern uns gern um die nachträgliche Beschaffung):

  • Stand des Verstorbenen - ledig: Geburtsurkunde

  • Stand des Verstorbenen - verheiratet: Heiratsurkunde mit Geburtseintrag 

  • geschieden: Heiratsurkunde & Scheidungsurteil mit Rechtsgültigkeitsvermerk

  • verwitwet: Heiratsurkunde und Sterbeurkunde vom verstorbenen Ehepartner

  • sofern ein Familienbuch vorhanden ist, bringen Sie dieses bitte mit 

weitere wichtige Unterlagen:

  • Personalausweis

  • Reisepass

  • Schwerbehindertenausweis

  • Krankenkassenkarte

  • Sozialversicherungsnachweis (Rentennummer)

  • Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID) 

  • Lebensversicherungs- / Rentenpolicen, falls vorhanden 

  • Grabkartenausweis (sofern eine Grabstelle schon vorhanden ist)

Bitte prüfen Sie beim Zusammenstellen der Unterlagen auch, ob eine Bestattungsvorsorge existiert. So kennen wir die Wünsche des Verstorbenen und können dementsprechend handeln.   

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